Schweizer Texterinnen- und Texterverband
Nichts wie recht
Das Wichtigste zur Mitgliedschaft.

Damit Ihre Mitgliedschaft von A bis Z eine Bereicherung wird, spielen wir mit offenen Karten.

Die von der Generalversammlung aufgestellten Statuten regeln selbstverständlich auch die Mitgliedschaft und geben Auskunft über Ihre Rechte und Pflichten als Mitglied. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte.

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Aufnahme
Um Mitglied bei script zu werden, müssen Sie lediglich das Anmeldeformular auf dieser Website ausfüllen und absenden. Sie finden es hier.

Rechte
Als Mitglied haben Sie Stimmrecht in der Generalversammlung und können sich während Ihrer Mitgliedschaft

«Mitglied script» oder
«Mitglied script, Schweizer Texterinnen- und Texterverband»

«Membre de script» oder
«Membre de script, association suisse des rédactrices et rédacteurs publicitaires»

«Membro di script» oder
«Membro di script, associazione svizzera dei copywriter»

«Member of script» oder
«Member of script, Swiss Copywriters Association»

nennen.

Austritt
Ihre Mitgliedschaft endet durch den schriftlich erklärten Austritt. Dieser muss der Geschäftsstelle schriftlich und spätestens drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres per E-Mail, Brief oder Fax mitgeteilt werden, damit er für das folgende Jahr wirksam wird. Der Empfang des Austrittsschreibens wird von der Geschäftsstelle innerhalb von 14 Tagen bestätigt.
Mit Ihrem Austritt erlischt auch das Recht, die Bezeichnung «Mitglied script» oder «Mitglied script, Schweizer Texterinnen- und Texterverband» zu führen. Dies gilt ebenfalls für alle fremdsprachigen Bezeichnungen.

Auch das gibt es: Ausschluss
Der Vorstand kann mit schriftlicher Begründung jederzeit Mitglieder ausschliessen, die in schwerwiegender Weise gegen die Interessen von script verstossen haben. Ebenso kann der Vorstand Mitglieder ausschliessen, die nach wiederholter schriftlicher Aufforderung ihren finanziellen Verpflichtungen dem Verband gegenüber nicht nachkommen. Die offenen Beträge bleiben trotz Ausschluss geschuldet und müssen bezahlt werden.
Ein Ausschluss kann jederzeit erfolgen und ist nicht an das Kalenderjahr gebunden. Bereits bezahlte Mitgliederbeiträge werden nicht rückerstattet. Offene Beträge bleiben geschuldet und müssen bezahlt werden.

Doch so weit wird es hoffentlich nicht kommen. Trotzdem lohnt es sich, die Statuten genau zu kennen. Sie können Sie hier als PDF herunterladen und lesen.


[Der auf dieser Seite wiedergegebene Inhalt ist lediglich ein Auszug aus den geltenden Statuten und im Wortlaut nicht verbindlich. Massgebend sind die Statuten vom Mai 2007.]

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